AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen VASCO ANDALUZA DE INVERSIONES, S.L.

Spanien: Die Betroffene hatte einen Vertrag über eine Mitgliedschaft beim Fitnessstudio Fitness Place abgeschlossen. Im Rahmen dieses Vertrages willigte die Betroffene ein, dass ihre Daten an das Unternehmen Vasco Andaluza Inversiones, S.L., dem das Fitnessstudio gehört, übermittelt werden. Daraufhin erhielt die Betroffene jedoch Rechnungen von den beiden Unternehmen GERCO FIT, S.L. und BODY TONIC SHOP, S.L., obwohl diese im besagten Vertrag nicht erwähnt worden waren.
Wie die Behörde im Rahmen ihrer Ermittlungen feststellte, hatte der Bußgeldempfänger die Daten der Betroffenen unberechtigt an die beiden Unternehmen übermittelt, welche diese sodann ohne Rechtsgrundlage verarbeitet hatten.
In separaten Verfahren wurde gegen GERCO FIT, S.L. und gegen BODY TONIC SHOP, S.L. ebenfalls ein Bußgeld von je 2.000 EUR verhängt. .

Veröffentlicht am: 04-08-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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