GBA verhängt 7.500 Euro Bußgeld gegen Unternehmer
Belgien: Die belgische Datenschutzbehörde verhängte das vorliegende Bußgeld ausgehend von der Beschwerde eines ehemaligen Beschäftigten des Bußgeldempfängers.
Der Beschwerdeführer war am 18. Februar 2020 entlassen worden. Vor der anschließenden Übergabe seines Dienstlaptops löschte er die auf diesem gespeicherten Daten. Seinen Angaben zufolge waren nur private Daten (d.h. der Inhalt seines privaten E-Mail-Postfachs) gelöscht worden. Laut dem Bußgeldempfänger waren jedoch auch die Inhalte seines Dienst-Postfachs davon betroffen. Entsprechend stellte er sämtliche vom Laptop gelöschte Daten wieder her – einschließlich der persönlichen Daten des Betroffenen.
Nachdem der Betroffene hiervon erfahren hatte, wollte er von seinen Rechten auf Auskunft, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung sowie von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Seine Anfragen waren vom Bußgeldempfänger allerdings nicht beantwortet worden.
Daneben hatte der Bußgeldempfänger die Tätigkeit eines Dienstleisters nicht durch einen Vertrag über Auftragsverarbeitung geregelt. .
Veröffentlicht am: 05-04-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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