GPDP verhängt 92.000 Euro Bußgeld gegen Unternehmer
Italien: Die italienische Datenschutzbehörde hat einen Unternehmer zu einem Bußgeld verpflichtet, der personenbezogene Daten von insgesamt 23 Patienten verarbeitet hatte, ohne hierfür eine Einwilligung einzuholen. Die Daten wurden im Zuge einer zahnärztlichen Versorgung erhoben, der Empfänger des Bußgeldes ist allerdings hierbei nicht direkt als Arzt beteiligt gewesen und stütze darauf die Berechtigung, die Daten ohne Einwilligung der Patienten erheben und verarbeiten zu dürfen. Diesen Verstoß gegen nationales Datenschutzrecht ahndete die Behörde mit einem Bußgeld in Höhe von 92.000 Euro. .
Veröffentlicht am: 26-02-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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