LfD Niedersachsen verhängt 20.000 Euro Bußgeld gegen Unternehmen im Beherbergungs- und Gaststättengewerbe

Niedersachsen: Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte erließ ein Bußgeld im Zuge einer gerichtlichen Verständigung. Das Unternehmen im Beherbergungs- und Gaststättengewerbe hatte Angestellte und Gäste ohne Rechtsgrundlage überwacht. .

Veröffentlicht am: 23-08-2024

Quelle von dsgvo-portal.de

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