Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit verhängt 0 Euro Bußgeld gegen Unternehmen für Sportfotografie

Berlin: Ein Sportfotograf bat Bilder von Minderjährigen, welche an Schwimmwettbewerben teilnahmen, auf einer frei zugänglichen Website zum Verkauf an. Die Kinder waren nach Land und Altersklasse eingeteilt. Der Betreiber der Webseite ist ein Unternehmen, welches innerhalb der EU Sportwettbewerbe fotografiert.
Während ihrer Untersuchung stellte die Behörde fest, dass das Unternehmen keine gültige Einwilligung für die Aufnahme und Verbreitung der Fotos nachweisen konnte. Auch eine Berufung auf das Presseprivileg scheitere aufgrund der kommerziellen Verwertung der Fotos.
Die genaue Höhe des verhängten Bußgeldes ist nicht bekannt, der Fall wurde von dem Berliner Beauftragten für Datenschutz jedoch als “schwerwiegend” eingeschätzt. .

Veröffentlicht am: 08-06-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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