LfD Niedersachsen verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen Unternehmen

Niedersachsen: Der Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen verhängte eine Strafe von je 3.000 EUR gegen zwei Unternehmen, weil diese nach einer Veranstaltung Aufnahmen von Minderjährigen auf ihren Social Media-Kanälen veröffentlicht hatten. Es konnte nicht für alle Abgebildeten nachgewiesen werden, dass diese der Datenverarbeitung zugestimmt hatten. Zudem mussten die Unternehmen Dritte hinzuziehen, um die jeweilig erhaltenen Einwilligungen überhaupt zuordnen zu können. .

Veröffentlicht am: 22-08-2024

Quelle von dsgvo-portal.de

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