HmbBfDI verhängt 75.000 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Hamburg: Aus dem Jahresbericht des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit geht hervor, dass die Behörde ein Bußgeld gegen ein Unternehmen verhängt hat.
Ein Mitarbeiter hatte bei der Datenschutzbehörde Beschwerde eingelegt, weil er seine krankheitsbedingten Ausfälle per E-Mail in einem E-Mail-Verteiler mit 25 Kollegen und Vorgesetzten melden musste, obwohl die unternehmensinterne Richtlinie vorsah, dass eine Krankmeldung lediglich beim Leiter der jeweiligen Abteilung eingereicht werden müsse. Darüber hinaus hatte ihr Vorgesetzter eine E-Mail an einen E-Mail-Verteiler geschickt, in der mehrere Empfänger alle Krankheitstage auflisteten. Während ihrer Untersuchung stellte die Datenschutzbehörde fest, dass eine derart umfassende Offenlegung nicht erforderlich und daher rechtswidrig war.
Die Summe der 2023 erteilten Bußgelder, die in Hamburg in 8 Fällen verhängt wurden, beträgt zusammengefasst 86.480 EUR. .
Veröffentlicht am: 17-04-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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