Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Griechenland: Die Behörde untersuchte eine Beschwerde eines ehemaligen Arbeitnehmers, wonach Daten aus dem Geolokalisierungssystem, das in einem vom Arbeitgeber bereitgestellten Fahrzeug betrieben wird, zur Ortung des Arbeitnehmers während seines Urlaubs verwendet wurden.
Nachdem der Mitarbeiter auf einen Anruf seines Chefs nicht reagiert hatte, war dieser zu dem Supermarkt gefahren, und hatte den Mitarbeiter konfrontiert.
Die Behörde stellte fest, dass das Unternehmen rechtswidrig und ohne Zustimmung Geolokalisierungssysteme in den Firmenfahrzeugen installiert, und diese zur Ortung des Antragstellers missbraucht hatte. .
Veröffentlicht am: 02-03-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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