UODO verhängt 2.703 Euro Bußgeld gegen Unternehmen

Polen: In Folge einer gegen das Unternehmen laufenden Untersuchung der Datenschutzbehörde forderte diese Informationen an, um festzustellen, ob tatsächliche ein Verstoß gegen den Datenschutz vorliegt, wie von einer Privatperson behauptet. Jedoch verpasste das Unternehmen es, auf die Anfrage der Behörde zu reagieren. Aufgrund der fehlenden Kooperation verhängte die Behörde ein Bußgeld. .

Veröffentlicht am: 31-01-2024

Quelle von dsgvo-portal.de

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