Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Hessen: Aus dem Jahresbericht des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit geht hervor, dass die Behörde ein Bußgeld gegen ein Unternehmen verhängt hat. Dieses hatte nicht mit der Behörde kooperiert und auf die Auskunftsforderungen der Behörde nicht reagiert.
So standen Verstöße gegen die Auskunftspflicht nach Art. 15 DS-GVO sowie Art. 5 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 6 DS-GVO im Raum. Um den Vorfall aufzuklären und datenschutzrechtlich zu bewerten, wurde das Unternehmen zu einer Stellungnahme aufgefordert, welcher nicht nachgekommen wurde.
Im Laufe der weiteren Bearbeitung wurden aufgrund der pflichtwidrigen Nichterteilung von Auskünften insgesamt sechs Zwangsgelder gemäß § 76 Abs. 2 HessVwVG in Höhe eines Gesamtbetrages von 28.000 Euro verhängt.
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Veröffentlicht am: 07-05-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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