CNPD verhängt 2.500 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Luxemburg: Eine Privatperson reichte Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein, da ihre personenbezogenen Daten auf der Website eines Unternehmens (X) veröffentlicht worden waren.
Die Untersuchungen der Behörde ergaben, dass ein weiteres Unternehmen (A) personenbezogene Daten an den Auftragsverarbeiter (B) weiterleitete und B die Daten an das Unternehmen X sandte. Das beauftragte Unternehmen B leitete aufgrund fehlender technischer und organisatorischer Maßnahmen die personenbezogenen Daten der Beschwerdeführerin auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dieser und Unternehmen A an das Unternehmen X weiter. Außerdem zeigte sich das Unternehmen B während der Ermittlung der Behörde nur mangelhaft Kooperativ und gab falsche Aussagen bezüglich des Vorhandenseins der Daten der Betroffenen an.
Daraufhin verhängte die Datenschutzbehörde auch gegen Unternehmen B ein Bußgeld. .
Veröffentlicht am: 23-08-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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