UODO verhängt 3.118 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Polen: Eine Privatperson legte Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein, da ihr Vor- und Nachname in einem Schreiben des Bußgeldempfängers mit einer Wohngemeinschaft geteilt wurde. Daraufhin forderte die Behörde Informationen zu dem Vorfall von dem Unternehmen an. Diese erfüllte aber nicht die Anforderung auf Auskunft, sodass die Behörde ein Bußgeld aufgrund fehlender Kooperation verhängte. .
Veröffentlicht am: 29-07-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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