LDI NRW verhängt 0 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Nordrhein-Westfalen: Die Landesbeauftragte für Datenschutz von Nordrhein-Westfalen wurde 2022 darauf aufmerksam, dass ein Unternehmen in Bewerbungsgesprächen die Frage “Warst/Bist Du in einer psychologischen Behandlung?” gestellt hatte. Die Geschäftsführung gab als Begründung an, nur Personen einstellen zu wollen, für die der psychologische Druck der Tätigkeit nicht gesundheitsgefährdend ist.
Die Landesdatenschutzbeauftragte schätzte die Frage nach der psychologischen Verfassung in diesem Fall als einen tiefen, unverhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der sich Bewerbenden ein. Sie leitete ein Bußgeldverfahren gegen das Unternehmen ein.
In Nordrhein-Westfalen wurden 2022 insgesamt 85 datenschutzrechtliche Bußgelder erteilt. Die Summe betrug 80.350 EUR, wobei hauptsächlich Bußgelder zwischen 250 und 1.500 EUR angeordnet wurden.
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Veröffentlicht am: 06-07-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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