CNPD verhängt 1.400 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Luxemburg: Die Aufsichtsbehörde bemängelte die Transparenz und die unzureichende Umsetzung der Informationspflichten gegenüber Betroffenen. Sie stellte fest, dass nur unzureichende Auskünfte über die Übermittlung der Daten an Drittländer vorhanden waren. Weiterhin überschritt die tatsächliche Aufbewahrungszeit von personenbezogenen Daten die in der Datenschutzerklärung angegebene Löschfrist. Außerdem wurde nicht erwähnt, dass Benutzer das Recht haben, die Einwilligung für den Erhalt der Newsletter jederzeit widerrufen zu können. .
Veröffentlicht am: 30-03-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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