UODO verhängt 6.967 Euro Bußgeld gegen Unternehmen

Polen: Die polnische Datenschutzbehörde leitete Untersuchungen gegen ein Unternehmen in der Versicherungsbranche ein. Der Grund war eine Datenpanne, bei der die personenbezogenen Daten mehrerer Hunderter Betroffener veröffentlicht wurden. Neben Namen und Adressen waren auch Versicherungspolicen der Personen betroffen.
Ein externer Mitarbeiter, der für die IT des Unternehmens verantwortlich war, begründete die Datenpanne mit einem Hackerangriff. Eine zweite Untersuchung stellte jedoch fest, dass dies nicht der Wahrheit entsprach. Stattdessen hatte der Auftragsverarbeiter in Folge der COVID-19 Pandemie den Angestellten ermöglicht, remote zu arbeiten. Dabei wurden interne Server fehlerhaft konfiguriert, was Unbefugten Zugriff zu den Daten ermöglichte. Deshalb verhängte die Behörde ein weiteres Bußgeld von 472 Zloty (umgerechnet 99 EUR) gegen den genannten Mitarbeiter.
Die Datenschutzbehörde fand durch ihre Untersuchung heraus, dass der Verantwortliche keine Risikoanalyse durchgeführt hatte. Außerdem versicherte er sich nicht, dass sein Auftragsverarbeiter einen angemessenen Schutz der personenbezogenen Daten leisten kann.  .

Veröffentlicht am: 18-04-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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