AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld nach der Beschwerde einer Privatperson. Die Beschwerde stand mit einem Videoüberwachungssystem des Unternehmens im Zusammenhang, das auch die Stimmen von Mitarbeitern und Kunden aufzeichnete.
Während ihrer Untersuchung stellte die Datenschutzbehörde fest, dass der Bußgeldempfänger keine gültige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Informationen der Stimmen im Rahmen der Videoüberwachung hatte.
Darüber hinaus befand die Behörde, dass das Unternehmen keine ausreichenden Informationen über die Videoüberwachung bereitgestellt hatte, einschließlich Informationen über die Verarbeitung, die Identität des für die Verarbeitung Verantwortlichen und die Ausübung der Rechte der betroffenen Personen. .
Veröffentlicht am: 01-12-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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