CNPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Luxemburg: Der Bußgeldempfänger hatte ein Videoüberwachungssystem betrieben, das unter anderem die dauerhafte Überwachung seiner Beschäftigten ermöglichte. Darin erkannte die luxemburgische Datenschutzbehörde einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung.
Des Weiteren hatte das Unternehmen die Betroffenen zwar durch entsprechende Schilder über die Videoüberwachung informiert, allerdings enthielten diese nicht alle erforderlichen Informationen. .
Veröffentlicht am: 25-07-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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