CNPD verhängt 3.500 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Luxemburg: Das im Bußgeldbescheid nicht namentlich aufgeführte Unternehmen hatte ein Videoüberwachungssystem betrieben, dessen Kameras mitunter Teile einer öffentlichen Straße erfassten. Dies wertete die luxemburgische Datenschutzbehörde als einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung.
Die Videoaufnahmen waren dabei für eine Dauer von einem Monat und elf Tagen gespeichert worden. Nach Auffassung der Datenschutzbehörde war dies länger als erforderlich. Entsprechend stellte sie auch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Speicherbegrenzung fest.
Daneben hatte der Bußgeldempfänger seine Informationspflicht verletzt, da den Schildern, die er angebracht hatte, um über die Videoüberwachung zu informierten, nach der DSGVO erforderliche Angaben fehlten. Die Schilder waren noch gem. obsoleter Gesetzgebung gestaltet. .
Veröffentlicht am: 07-07-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
Globeria Mannschaft
Die Globeria Mannschaft ist ein engagiertes Team von Technologie- und Datenschutzexperten, spezialisiert auf die neuesten Entwicklungen in der künstlichen Intelligenz und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit umfassender Erfahrung und Fachwissen bieten sie tiefgehende Analysen, praktische Ratschläge und strategische Empfehlungen, um Unternehmen und Einzelpersonen bei der Navigation durch die komplexen DSGVO-Bestimmungen zu unterstützen. Die Globeria Mannschaft hilft Unternehmen auch bei der Ernennung externer Datenschutzbeauftragter, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen.