CNPD verhängt 1.500 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Luxemburg: Das im Bußgeldbescheid nicht namentlich aufgeführte Unternehmen hatte seine Informationspflicht bzgl. seines Videoüberwachungssystems sowie der Standorterfassung seiner Fahrzeugflotte verletzt.
Um über die Videoüberwachung zu informieren, waren zwar entsprechende Schilder angebracht worden, diese waren jedoch gem. obsoleter Gesetzgebung gestaltet und enthielten nach der DSGVO verpflichtende Informationen nicht. Ausführliche Angaben zur Videoüberwachung standen ebenso auf der Website des Bußgeldempfängers zur Verfügung, auf diese hatten die Schilder aber nicht verwiesen. Bzgl. der Standorterfassung waren die betroffenen Mitarbeiter hingegen überhaupt nicht aufgeklärt worden. .
Veröffentlicht am: 07-07-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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