Datatilsynet verhängt 10.153 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Norwegen: Der Bußgeldempfänger hatte E-Mails eines ehemaligen Mitarbeiters von dessen Mitarbeiteradresse ohne Rechtsgrundlage automatisiert an das Management weitergeleitet. Die Weiterleitung war über einen Zeitraum von ca. sechs Wochen aktiv und schloss sowohl dienstliche als auch private E-Mails ein.
Daneben hatte das Unternehmen den Betroffenen nicht ordnungsgemäß über die mit seiner dienstlichen E-Mail-Adresse im Zusammenhang stehende Datenverarbeitung informiert und war einer von ihm gestellten Löschanfrage nicht ordnungsgemäß nachgekommen.
Um die Identität der Beschäftigten des Bußgeldempfängers zu schützen, machte die Behörde den Namen des Unternehmens nicht öffentlich. .
Veröffentlicht am: 24-05-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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