CNPD verhängt 4.900 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Luxemburg: Das im Bußgeldbescheid nicht namentlich genannte Unternehmen hatte ein Videoüberwachungssystem betrieben, das mitunter Teile eines Nachbargrundstücks erfasste und dessen Aufnahmen länger als nötig gespeichert wurden. Dies wurde seitens der luxemburgischen Datenschutzbehörde als eine Verletzung der Grundsätze der Datenminimierung und Speicherbegrenzung gewertet.
Zudem hatte der Bußgeldempfänger seine Informationspflicht sowohl gegenüber Beschäftigten als auch gegenüber Dritten (wie Kunden, Zulieferern, Dienstleistern, Besuchern) verletzt. Während Mitarbeiter vom Unternehmen nur mündlich über die Details der Videoüberwachung aufgeklärt wurden, unterblieb eine Information der dritten Parteien vollständig. Informationsschilder, welche auf die Videoüberwachung hinwiesen, hatten nicht existiert. .
Veröffentlicht am: 13-05-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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