CNPD verhängt 1.500 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Luxemburg: Das Unternehmen hatte in seinen Geschäftsräumen ein Videoüberwachungssystem angebracht, um bei nicht besetzter Rezeption Mitarbeiter über die Anwesenheit von Kunden zu informieren. Die Aufzeichnungen der Kameras wurden dafür live auf einen Kontrollbildschirm übertragen – eine Speicherung fand nicht statt.
Bei ihrer Untersuchung stellte die Datenschutzbehörde fest, dass zwei der vom Unternehmen installierten Kameras dauerhaft den Arbeitsplatz von Beschäftigten im Rezeptionsbereich im Bild hatten. Die Behörde wertete das als eine Verletzung des Grundsatzes der Datenminimierung aufseiten des Bußgeldempfängers.
Darüber hinaus hatte der Bußgeldempfänger seine Informationspflicht verletzt, indem er weder seine Beschäftigten noch dritte Parteien (Kunden, Zulieferer, Dienstleister, Besucher) ordnungsgemäß über die mit der Videoüberwachung einhergehende Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert hatte. Informationsschilder, die auf die Überwachung hinwiesen, hatten nicht existiert. .
Veröffentlicht am: 18-01-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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