CNPD verhängt 4.900 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Luxemburg: Ein Betroffener hatte bei der luxemburgischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Unternehmen eingereicht, nachdem er erfolglos von seinem Auskunftsrecht Gebrauch gemacht hatte.
Das Unternehmen hatte ein Videoüberwachungssystem betrieben, von dem der Betroffene erfasst wurde. Als er das Unternehmen daraufhin in zwei Anfragen dazu aufgefordert hatte, ihm eine Kopie jener Aufzeichnungen zur Verfügung zu stellen, hatte er keine Antwort erhalten.
Im Laufe ihrer Untersuchung stellte die Behörde außerdem fest, dass das Videoüberwachungssystem des Unternehmens die Arbeitsplätze einiger Beschäftigter dauerhaft im Bild hatte. Darin erkannte die Behörde einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung. Die Mitarbeiter waren dabei nicht ordnungsgemäß über die mit der Videoüberwachung einhergehende Verarbeitung ihrer Daten informiert worden.
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Veröffentlicht am: 28-02-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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