CNPD verhängt 18.700 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Luxemburg: Der Bußgeldbescheid steht mit einer von der luxemburgischen Datenschutzbehörde durchgeführten Kontrolle des nicht namentlich aufgeführten Unternehmens im Zusammenhang. Die Untersuchung ergab, dass der Bußgeldempfänger die Position seines internen Datenschutzbeauftragten nicht im Einklang mit der DSGVO gestaltet hatte.
So waren die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten nicht auf der Unternehmenswebsite veröffentlicht worden. Stattdessen wurden Nutzer bei Datenschutzfragen dazu aufgefordert, sich über ein generisches Kontaktformular, postalisch, telefonisch oder über einen Messanger-Dienst mit dem Unternehmen in Verbindung zu setzen. Eine direkte Möglichkeit, den Datenschutzbeauftragten des Bußgeldempfängers zu kontaktieren, hatte nicht bestanden.
Des Weiteren war der Datenschutzbeauftragte nicht in alle Fragen des Schutzes personenbezogener Daten eingebunden worden und hatte, entgegen den Vorgaben der DSGVO, nicht direkt an die höchste Managementebene berichtet.
Außerdem verfügte das Unternehmen über keinen formalisierten Kontrollplan, nach dem sein Datenschutzbeauftragter die unternehmensinterne Einhaltung der DSGVO-Vorgaben überwachte. .
Veröffentlicht am: 29-11-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
Globeria Mannschaft
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