CNPD verhängt 5.300 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Luxemburg: Das Unternehmen hatte auf seinem Firmengelände ein Videoüberwachungssystem mit insgesamt 75 Kameras installiert sowie Sensoren zur Standorterfassung in Firmenwagen angebracht, welche Mitarbeiter für Fahrten zu Kunden nutzten.
Bei ihrer Untersuchung stellte die luxemburgische Datenschutzbehörde fest, dass das Videoüberwachungssystem des Bußgeldempfängers zu umfassend gestaltet war. Zum einen erfassten die Kameras Teile der Mitarbeiterkantine, was zur Folge hatte, dass die Beschäftigten vom Bußgeldempfänger teils außerhalb ihrer Arbeitszeit überwacht wurden. Zum anderen befanden sich im Sichtfeld der auf den Eingang gerichteten Außenkameras eine öffentliche Straße sowie Nachbargrundstücke. Die Datenschutzbehörde stellte aufseiten des Verantwortlichen daher eine Verletzung des Grundsatzes der Datenminimierung fest.
Darüber hinaus hatte das Unternehmen seine Informationspflicht verletzt, indem es die Betroffenen weder bzgl. der Videoüberwachung noch bzgl. der Standorterfassung ordnungsgemäß über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert hatte. .
Veröffentlicht am: 03-11-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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