dsb verhängt 1.200.000 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Österreich: Das Unternehmen hatte Formulare, über welche die Einwilligungen für die Teilnahme an seinem Kundenbindungsprogramm eingeholt wurden, so gestaltet, dass Durchschnittsnutzer nicht erkennen konnten, dass sie mit der Programmteilnahme auch eine Einwilligung für Profiling erteilten. Dies betraf sowohl die Formulare auf Flyern als auch auf der Website des Bußgeldempfängers.
Die Informationen zum Fall sind dem Jahresbericht 2021 der Datenschutzbehörde entnommen. Zuvor hatte die österreichische Zeitung „Der Standard“ über die Verhängung des Bußgelds berichtet.
Der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig. .
Veröffentlicht am: 14-10-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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