AEPD verhängt 600 Euro Bußgeld gegen Unternehmen

Spanien: Ein Betroffener reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde aufgrund einer unerwünschter Werbe-E-Mail Beschwerde gegen das im Bußgeldbescheid nicht namentlich genannte Unternehmen ein. Der Bußgeldempfänger hatte die Nachricht versandt, ohne dass der Betroffene darin eingewilligt hatte und obwohl keine vorherige Beziehung zu diesem bestanden hatte. Die E-Mail-Adresse des Beschwerdeführers war dabei einer öffentlichen Liste entnommen worden.
Wegen freiwilliger Zahlung und Schuldeingeständnis wurde die Bußgeldhöhe von 1.000 EUR um je 20% auf 600 EUR reduziert. .

Veröffentlicht am: 28-09-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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