AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Spanien: Das im Bußgeldbescheid nicht namentlich aufgeführte Unternehmen hatte Kunden nicht ordnungsgemäß über die Verarbeitung ihrer Daten informiert, welche diese für eine Terminbuchung angeben mussten. Dies wertete die Behörde als eine Verletzung der Informationspflicht des Bußgeldempfängers.
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Veröffentlicht am: 27-09-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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