BayLDA verhängt 7.000 Euro Bußgeld gegen Unternehmen

Bayern: Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht verhängte das Bußgeld, weil das im Tätigkeitsbericht nicht namentlich aufgeführte Unternehmen ihr bei einer unangekündigten Vor-Ort-Kontrolle den Zugang zu seinen Geschäftsräumen und Datenverarbeitungsanlagen verweigert hatte.
Nachdem der Bußgeldempfänger Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt hatte, reduzierte das zuständige Amtsgericht die Bußgeldhöhe von ursprünglich 20.000 EUR auf 7.000 EUR.
Die Informationen zu diesem Bußgeld sind dem Tätigkeitsbericht 2020 des BayLDA entnommen. Der ursprüngliche Bußgeldbescheid stammt aus dem Jahre 2019 und war laut Bericht der erste nach Geltungsbeginn der DSGVO. Die Entscheidung des Amtsgrichts erfolgte im Jahr 2020, war jedoch bis zur Erfassung in unserer Datenbank nicht auf dem Rechtsportal der Bayerischen Staatskanzlei auffindbar. Da das exakte Datum des Bescheids nicht bekanntgegeben wurde, ist es hier mit dem 31.12.2019 angegeben worden. .

Veröffentlicht am: 14-07-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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