Datatilsynet verhängt 14.609 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Norwegen: Ein ehemaliger Beschäftigter reichte bei der norwegischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Unternehmen ein, da dieses nach dessen Ausscheiden aus dem Betrieb Zugang zu seinem Mitarbeiter-E-Mail-Account hatte.
Wie die Datenschutzbehörde feststellte, hatte der Geschäftsführer des Unternehmens dafür eigens das Account-Passwort geändert und in einem Zeitraum von sechs Wochen nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses täglich auf den Account des Betroffenen zugegriffen. Insgesamt hatte der Geschäftsführer für eine Dauer von fünf Monaten Zugang zum Konto.
Der Vorgang war mit geschäftlichen Erfordernissen (z.B. der Bearbeitung von Kundenanfragen) begründet worden. Nach Auffassung der Datenschutzbehörde fehlte dem Bußgeldempfänger jedoch eine Rechtsgrundlage für einen derartigen Zugriff auf die E-Mail-Konten seiner (ehemaligen) Mitarbeiter.
Des Weiteren hatte der Bußgeldempfänger den Betroffenen nicht ordnungsgemäß nach Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung seiner Daten informiert sowie dessen Recht auf Löschung und dessen Widerspruchsrecht verletzt. .
Veröffentlicht am: 22-06-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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