CNPD verhängt 2.800 Euro Bußgeld gegen Unternehmen

Luxemburg: Bei dem Bußgeldempfänger handelt es sich um Dienstleistungsunternehmen, welches neben Beratungen auch die Installation und Wartung von Technik anbietet. Das Unternehmen hatte an einigen Autos seiner Fahrzeugflotte Sensoren zur Standorterfassung angebracht. Dadurch sollten mitunter die Vermögenswerte des Unternehmens geschützt, der Gütertransport und die Arbeitszeiten der Fahrer überwacht und der Betriebsablauf optimiert werden. Außerdem sollten so die Rechnungsstellung vereinfacht werden, erbrachte Dienstleistungen besser nachgewiesen und etwaige Kundenreklamationen besser beantwortet werden können. 
Die vom Bußgeldempfänger erhobenen Standortdaten waren dabei mit einer Dauer von zwei Jahren und vier Monaten deutlich länger gespeichert worden, als es für die Zwecke der Verarbeitung nötig gewesen wäre. Dies wurde von der luxemburgischen Datenschutzbehörde als eine Verletzung des Grundsatzes der Speicherbegrenzung gewertet.
Darüber hinaus hatte der Bußgeldempfänger seine Informationspflicht verletzt, indem er die Betroffenen nicht ordnungsgemäß über die Verarbeitung ihrer Standortdaten informiert hatte. .

Veröffentlicht am: 10-06-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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