CNPD verhängt 1.000 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Luxemburg: Das Unternehmen hatte auf seinem Firmengelände insgesamt 14 Kameras angebracht, um seine Vermögenswerte zu schützen, Zutritt zu privaten oder gefährlichen Abschnitten des Geländes zu unterbinden und Unfällen vorzubeugen. Die Kameras erfassten allerdings mitunter auch Teile einer öffentlichen Straße und anliegender Gebäude, ohne dass dies für jenen Zweck der Überwachung erforderlich war. Die luxemburgische Datenschutzbehörde stellte aufseiten des Unternehmens daher eine Verletzung des Grundsatzes der Datenminimierung fest.
Darüber hinaus hatte der Bußgeldempfänger seine Informationspflicht verletzt, indem er die Betroffenen nicht ordnungsgemäß über die im Zuge der Überwachung von ihm vorgenommene Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert hatte. .
Veröffentlicht am: 10-06-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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