CNPD verhängt 1.900 Euro Bußgeld gegen Unternehmen

Luxemburg: Das Unternehmen hatte bei einer seiner Geschäftsstellen ein Videoüberwachungssystem angebracht, um seine Vermögenswerte zu schützen und unautorisierte Dritte am Zutritt zu hindern. Die Kameras erfassten allerdings mitunter auch Teile zweier öffentlicher Straßen und mehrerer benachbarter Grundstücke, ohne dass dies zur Sicherung der Anlage erforderlich war. Die luxemburgische Datenschutzbehörde stellte aufseiten des Unternehmens daher eine Verletzung des Grundsatzes der Datenminimierung fest.
Die Videoaufzeichnungen waren dabei für eine Dauer von drei Monaten gespeichert worden. Die Datenschutzbehörde erkannte darin eine Verletzung des Grundsatzes der Speicherbegrenzung, da eine derart lange Speicherung der Aufnahmen nicht nötig für die Erfüllung des Zwecks der Überwachung war. .

Veröffentlicht am: 10-06-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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