CNPD verhängt 2.600 Euro Bußgeld gegen Unternehmen

Luxemburg: Der Bußgeldempfänger hatte in seinen Geschäftsräumen ein Videoüberwachungssystem angebracht, um seine Vermögenswerte zu schützen und den Eintritt unberechtigter Parteien zu unterbinden. Die Kameras erfassten allerdings auch Teile der Mitarbeiterkantine, ohne dass das dafür erforderlich war. Dies wertete die luxemburgische Datenschutzbehörde als eine Verletzung des Grundsatzes der Datenminimierung.
Die Videoaufzeichnungen waren dabei für eine Dauer von zwei Monaten und drei Wochen gespeichert worden. Die Datenschutzbehörde erkannte darin eine Verletzung des Grundsatezs der Speicherbegrenzung, da eine derart lange Speicherung der Aufnahmen für jenen Zweck der Überwachung nicht nötig war.
Darüber hinaus hatte das Unternehmen seine Informationspflicht verletzt, indem es die Betroffenen nicht ordnungsgemäß über die im Zuge der Überwachung von ihm vorgenommene Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert hatte. .

Veröffentlicht am: 09-06-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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