NAIH verhängt 551 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Ungarn: Ein Betroffener hatte bei der ungarischen Datenschutzbehörde eine Beschwerde gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber eingereicht. Grund war die unrechtmäßige Aufzeichnung eines Telefongesprächs, dessen Auswertung zur Entlassung des Betroffenen geführt hatte.
Der Betroffene hatte am 23. September 2019 im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit ein Telefonat mit einem anderen Unternehmen geführt. Dieses hatte das Gespräch ohne seine Einwilligung aufgezeichnet und anschließend dem Bußgeldempfänger zur Verfügung gestellt. Ein in der Aufnahme enthaltenes Störgeräusch aufseiten des Mitarbeiters veranlasste seinen Arbeitgeber, ihm zu kündigen.
Wie die Datenschutzbehörde feststellte, hatte das Unternehmen die Daten des Betroffenen nicht nur unrechtmäßig verarbeitet, sondern ferner auch gegen seine Rechenschaftspflicht verstoßen, indem es nicht in der Lage war, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung nachzuweisen. Darüber hinaus hatte der Bußgeldempfänger seine Informationspflicht verletzt, da er den Betroffenen bei der Erhebung seiner Daten nicht ordnungsgemäß über deren Verarbeitung informiert hatte.
Gegen das Unternehmen, das den Anruf aufgezeichnet hatte, war im selben Verfahren ein Bußgeld in Höhe von 500.000 Ft (ca. 1378 Euro) verhängt worden. .
Veröffentlicht am: 21-05-2021
Quelle von dsgvo-portal.de