NAIH verhängt 1.378 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Ungarn: Ein Betroffener hatte bei der ungarischen Datenschutzbehörde eine Beschwerde gegen das Unternehmen eingereicht, da es ein Telefongespräch mit ihm aufgezeichnet und an seinen ehemaligen Arbeitgeber übermittelt hatte.
Der Betroffene hatte am 23. September 2019 im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit ein Telefonat mit dem Bußgeldempfänger geführt. Dieser hatte das Gespräch ohne seine Einwilligung aufgezeichnet und anschließend dem Unternehmen, bei welchem der Betroffene angestellt war, zur Verfügung gestellt. Aufgrund eines in der Aufnahme enthaltenen Störgeräusches aufseiten des Betroffenen, das von dessen Arbeitgeber als unprofessionell gewertet wurde, war der Betroffene sodann entlassen worden.
Wie die Datenschutzbehörde feststellte, hatte das Unternehmen die Daten des Betroffenen dabei nicht nur unrechtmäßig verarbeitet, sondern ferner auch gegen seine Rechenschaftspflicht verstoßen, indem es nicht in der Lage war, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung nachzuweisen. Darüber hinaus hatte der Bußgeldempfänger seine Informationspflicht verletzt, da er den Betroffenen bei der Erhebung seiner Daten nicht ordnungsgemäß über deren Verarbeitung informiert hatte.
Gegen den Arbeitgeber des Beschwerdeführers war im selben Verfahren ein Bußgeld in Höhe von 200.000 Ft (ca. 551 Euro) verhängt worden. .
Veröffentlicht am: 21-05-2021
Quelle von dsgvo-portal.de