dsb verhängt 2.000.000 Euro Bußgeld gegen Unser Ö-Bonus Club GmbH

Österreich: Bei Unser Ö-Bonus Club GmbH handelt es sich um eine REWE-Tocher, welche den jö Bonus Club, ein von Rewe, OMV und weiteren Partnern ins Leben gerufenes, österreichisches Kundenbindungsprogramm, betreibt. Vor diesem Hintergrund verhängte die österreichische Datenschutzbehörde das Bußgeld, weil das Unternehmen die personenbezogenen Daten teilnehmender Kunden unrechtmäßig für Profiling-Zwecke verwendet hatte. Bei Profiling handelt es sich um die Erstellung individueller Kundenprofile, welche zielgenaues Marketing und die Beeinflussung von Kaufentscheidungen ermöglichen sollen.
Bei den für die Mitgliedschaft im jö Bonus Club verwendeten Einwilligungserklärungen, welche auf der Club-Website www.joe-club.at und bei an Kunden verteilten Anmeldeformularen zum Einsatz kamen, war nicht klar, dass eine Einwilligung für Profiling eingeholt wurde. So war die Information zur Datenverarbeitung auf der Website nicht vor, sondern nach den Kästchen platziert worden, was Nutzer markieren konnten, um in die Verarbeitung einzuwilligen. Ebenso wurde mit „exklusiven Vorteilen und Aktionen“ geworben, anstatt an prominenter Stelle über die Datenverarbeitung aufzuklären. Dadurch wurde effektiv verschleiert, dass die Einwilligung sich auf Profiling bezog. Auf den physischen Anmeldeformularen wiederum wirkte das Unterschriftenfeld so, als handelte es sich dabei um eine Bestätigung der Anmeldung im Club, obwohl es auch hier um eine Einwilligung zum Profiling ging.
Die Behörde erkannte darin eine Verletzung der Pflicht des Clubs, sein Ersuchen um Einwilligung in verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu gestalten. Entsprechend wertete sie die Einwilligungen als ungültig und das auf ihrer Grundlage durchgeführte Profiling als unrechtmäßig. Davon waren insgesamt 2,3 Millionen Nutzer betroffen, die sich zwischen Mai 2019 und März 2020 über die Website oder einen Flyer im Club angemeldet hatten.
Dieser Verstoß war schon einmal Gegenstand eines Verfahrens. Als Reaktion darauf hatte das Unternehmen damals Änderungen an seinen Einwilligungserklärungen vorgenommen. Anstatt eine neue, ordnungsgemäße Einwilligung zum Pofiling von den Betroffenen einzuholen und diese über die Änderung zu informieren, hatte Unser Ö-Bonus Club GmbH die bereits unrechtmäßig eingeholten Daten jedoch weiterhin ohne gültige Einwilligung verarbeitet. 
Bei der Festsetzung der Bußgeldhöhe wurde mildernd berücksichtigt, dass die COVID-19-Pandemie geschäftliche Tätigkeiten erschwerte sowie dass der Club Verluste machte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen hat angekündigt, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen zu wollen. .

Veröffentlicht am: 03-08-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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