GPDP verhängt 10.000 Euro Bußgeld gegen Universitätskrankenhaus Parma

Italien: Das Krankenhaus hatte der italienischen Datenschutzbehörde gem. Art. 33 DSGVO zwei Datenpannen gemeldet, bei denen Patientendaten irrtümlich an einen anderen als den jeweiligen Patienten herausgegeben wurden: Beim ersten Vorfall wurde den Eltern eines minderjährigen Patienten das Gutachten einer mikrobiologischen Untersuchung eines anderen Patienten ausgehändigt, aus dem sich dessen Name, Steuernummer, Adresse, Geburtstag und verschiedene Gesundheitsdaten entnehmen ließen. Beim zweiten Vorfall erhielt der Erbe eines Patienten das Gesundheitsgutachten eines anderen, in dem neben dem Namen und Geburtsdatum auch Daten zum Gesundheitszustand des Betroffenen enthalten waren.
Bei der Festsetzung der Bußgeldhöhe wurde erschwerend berücksichtigt, dass mit Gesundheitsdaten eine besondere Kategorie von Daten von den Vorfällen betroffen war und ein Minderjähriger in einen der Fälle involviert war. Mildernd hingegen wurde angerechnet, dass das Krankenhaus beide Datenpannen selbst gemeldet, im Rahmen der Ermittlungen mit der Behörde kooperiert und die Verstöße nicht willentlich begangen hatte. .

Veröffentlicht am: 22-02-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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