BfDI Rheinland-Pfalz verhängt 105.000 Euro Bußgeld gegen Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Rheinland-Pfalz: Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist die erste Organisation in öffentlicher Trägerschaft in Deutschland, gegen die ein Bußgeld aufgrund eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verhängt worden ist.
Die Geldbuße in Höhe von 105.000 EUR beruht auf Verstößen im Zusammenhang mit einer Patientenverwechselung bei der Aufnahme eines Patienten. Die Verwechselung hatte eine falsche Rechnungsstellung zur Folge und offenbarte strukturelle technische und organisatorische Defizite des Krankenhauses beim Patientenmanagement. Das Bußgeld ist rechtskräftig. .

Veröffentlicht am: 03-12-2019

Quelle von dsgvo-portal.de

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