GPDP verhängt 30.000 Euro Bußgeld gegen Universitätsklinikum von Verona
Italien: Die italienische Datenschutzbehörde hat gegen das Universitätsklinikum von Verona ein Bußgeld wegen unzureichender technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen und sensiblen (Gesundheits-)Daten verhängt. Zuvor meldete das Klinikum, es hätte unbefugte Zugriffe durch Mitarbeiter auf die Gesundheitsakten von Patienten, die zugleich auch Angestellte des Hauses sind, gegeben. Die Zugriffe seien zum Teil nur “aus Neugierde” und ohne indizierte Notwendigkeit passiert. Neben der Auflage, geeignete technischen Maßnahmen zu ergreifen, verhängte die Behörde gegenüber dem Klinikum ein Bußgeld von 30.000 Euro. Intern hat das Klinikum mittlerweile weitere Zugriffsbeschränkungen auf ausschließlich aktuell in dortiger Behandlung befindliche Patienten und das beteiligte medizinischen Personal etabliert. .
Veröffentlicht am: 18-02-2020
Quelle von dsgvo-portal.de