GPDP verhängt 6.000 Euro Bußgeld gegen Unione Comunale del Chianti Fiorentino

Italien: Eine ehemalige Beschäftigte der italienischen Gemeinde Greve in Chianti hatte bei der italienischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen Unione Comunale del Chianti Fiorentino, einem Gemeindeverbund, dem die Gemeinde angehört, eingereicht. Grund war die Veröffentlichung mehrerer behördlicher Beschlüsse auf der Website des Beschwerdegegners, welche Daten zu ihrer Person enthielt.
Die veröffentlichten Dokumente machten Referenzen auf Ereignisse, die mit dem Beschäftigungsverhältnis der Betroffenen im Zusammenhang standen. Daraus ließen sich mitunter Informationen zu ihren früheren Vergehen und Verurteilungen entnehmen. Die Angaben waren dabei nicht vollständig anonymisiert worden. So wurden zwar statt des Namens die Initialen der Betroffenen verwendet. Mit diesen blieb sie allerdings – z.B. gegenüber Mitarbeitern der Gemeinde, Bekannten oder Familienmitgliedern – weiterhin identifizierbar. 
Der Bußgeldempfänger hatte die Publikation mit behördlicher Transparenz begründet, konnte sich dabei jedoch auf keine entsprechende gesetzliche Verpflichtung oder Notwendigkeit stützen, die Daten in nicht vollständig anonymisierter Form zu veröffentlichen. Ausgehend davon stellte die Datenschutzbehörde einen Verstoß gegen die Prinzipien der Rechtmäßigkeit und der Datenminimierung fest.
Gegen die Gemeinde Chianti, in deren Online-Register einer der Beschlüsse ebenfalls veröffentlicht worden war, wurde in einem separaten Verfahren ein Bußgeld in Höhe von 4.000 EUR verhängt. .

Veröffentlicht am: 07-07-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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