NAIH verhängt 2.895 Euro Bußgeld gegen Ungarisches Kreditinstitut
Ungarn: Ein ungarisches Kreditinsitut hatte fälschlicherweise die Daten eines Kunden zum Abschluss eines Darlehensvertrages verwendet, ohne dass dieser je einen solchen Vertrag mit der Bank abgeschlossen hatte. Nach Angaben der Bank beruhte dies auf einem internen Verwaltungsfehler.
Die ungarische Datenschutzbehörde sah darin zunächst einen Verstoß gegen den Zweckbindungsgrundsatz, da die Kundendaten lediglich zum Betrieb eines Girokontos erhoben wurden und nicht zum Abschluss eines Darlehensvertrags verwendet werden dürfen. Nach Auffassung der Aufsichtsbehörde fand die Verarbeitung der Kundendaten außerdem ohne Rechtsgrundlage statt und war somit rechtswidrig. .
Veröffentlicht am: 19-06-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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