AEPD verhängt 6.000 Euro Bußgeld gegen Unbekanntes Unternehmen
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde stellte Ermittlungen an, nachdem ein Unternehmen sich über die Praktiken eines anderen Unternehmens beschwert hatte.
Dabei hatte das beschuldigte Unternehmen in diversen Facebookbeiträgen und auf der eigenen Website Informationen über den Antragsteller bekanntgegeben. Dieser Datenverarbeitung hatte der Antragsteller nicht zugestimmt. Außerdem enthielt die Webseite des Unternehmens keine gültigen E-Mail-Adressen zur Kontaktierung und für Informationen und Buchungen. .
Veröffentlicht am: 27-04-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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