AEPD verhängt 240 Euro Bußgeld gegen Unbekanntes Unternehmen
Spanien: Das Unternehmen hatte eine Kamera an der Fassade des Gebäudes installiert, welche auch die Straße vor dem Haus erfasst. Die Behörde erkannte darin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung. Außerdem hatte das Unternehmen keine Genehmigung bei der Behörde eingeholt.
Aufgrund freiwilliger Zahlung wurde das Bußgeld von ursprünglich 300 EUR um 20 % auf 240 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 01-11-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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