APD verhängt 50.000 Euro Bußgeld gegen Unbekanntes Unternehmen
Belgien: Ein belgisches Unternehmen hat E-Mails zur Umstellung auf papierlose Rechnungen nicht nur an Rechnungsempfänger, sondern zahlreiche andere E-Mail-Kontakte aus seiner Datenbank versendet.
Die Aufsichtsbehörde hinterfragt im Zuge der Untersuchungen der Datenpanne die Risikobewertung des Verantwortlichen. Das Unternehmen weigerte sich jedoch, seine als niedrig gewählte Einstufung der Risiken näher zu erläutern. Er vor Gericht wurde die Bewertung näher darlegt. In diesem Zusammenhang wurde bekannt, dass der benannte Datenschutzbeauftragte gleichzeitig auch Leiter der internen Revision, Compliance und Risikomanagement war. Die Aufsichtsbehörde stellt einen Interessenskonflikt des benannten Datenschutzbeauftragten fest, da dieser nach Art. 38 Abs. 5 DSGVO zur Wahrung der Geheimhaltung oder der Vertraulichkeit gebunden ist.
Es gibt im Internet Artikel, die den belgischen Telekommunikationskonzern Proximus SA (früher BELGACOM SA) als Bußgeldempfänger nennen. Wir konnten hierfür jedoch keine Belege finden. .
Veröffentlicht am: 30-04-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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