LfDI Baden-Württemberg verhängt 50.000 Euro Bußgeld gegen Unbekanntes Bauunternehmen
Baden-Württemberg: Der LfDI Baden-Württemberg verhängte das Bußgeld, nachdem ein unbekannter Bauunternehmer Grundstückseigentümern in einem Neubaugebiet Kaufangebote für ihre Grundstücke unterbreitet hatte. Die Schreiben enthielten keine Information über die Herkunft der Daten, auch auf Nachfrage wurde den Adressaten nicht mitgeteilt, woher der Bauträger deren Daten hatte, insbesondere die Kenntnis von deren Eigentümerstellung.
Im Rahmen der Untersuchung der Behörde stellte sich heraus, dass der Bauunternehmer mit einem Vermessungsingenieur zusammengearbeitet hatte. Dieser hatte von seiner Befugnis zur Einsichtnahme in das elektronische Grundbuch im automatisierten Abrufverfahren Gebrauch gemacht und in zwei Fällen mehrere Hundert Grundstückseigentümer ohne deren Kenntnis identifiziert und die entsprechenden Informationen weitergegeben.
Gegen den Vermessungsingenieur verhängte der LfDI Baden-Württemberg ebenfalls ein Bußgeld in Höhe von 5.000 EUR. .
Veröffentlicht am: 21-09-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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