AEPD verhängt 180 Euro Bußgeld gegen Unbekannte Privatperson
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde reagierte auf die Beschwerde einer Privatperson. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche hatte es versäumt, eine Mitteilung mit Informationen über die Videoüberwachung in seinen Räumlichkeiten herauszugeben.
Aufgrund von freiwilliger Zahlung und Schuldeingeständnis wurde das ursprüngliche Bußgeld in Höhe von 300 EUR um jeweils 20 % auf 180 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 01-02-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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