AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Unbekannte Privatperson

Spanien: Die Beschwerde richtete sich gegen ein Mitglied einer Betriebsversammlung. Dieser hatte E-Mails an andere Mitglieder des Personalrats, Firmen-E-Mails von Gewerkschaften und an Personen, die nicht Teil des Personalrats waren, weitergeleitet.
Die E-Mails wurden teilweise von einem Privaten E-Mail-Account versendet, wofür der Mitarbeiter bereits in der Vergangenheit gewarnt worden war. Auch hatte der Beschwerdeführer ausdrücklich um Unterlassung gebeten. Die Ansicht des Beklagten, dass die Daten in einem Arbeitsumfeld verbreitet wurden, lehnte die Spanische Datenschutzbehörde ab.
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Veröffentlicht am: 01-11-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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