dsb verhängt 500 Euro Bußgeld gegen Unbekannt

Österreich: Gegen den Bußgeldempfänger ist bei der österreichischen Datenschutzbehörde eine Beschwerde eingegangen. Im Rahmen ihrer anschließenden Untersuchung hatte die Datenschutzbehörde mehrere Auskunftsersuchen an den Verantwortlichen gestellt. Der Bußgeldempfänger hatte jedoch nicht auf die Anfragen reagiert. Selbst als der Bußgeldempfänger unter Strafandrohung zu einer mündlichen Befragung vorgeladen wurde, weigerte er sich, der Datenschutzbehörde Folge zu leisten.
Erst nachdem die Datenschutzbehörde das zuständige Bezirksamt darauffolgend darum gebeten hatte, das Bußgeld einzutreiben, stellte der Bußgeldempfänger die bei ihm angefragten Informationen zur Verfügung.
Die Rechtsgrundlage der Vorladung zu einer mündlichen Befragung unter Strafandrohung ist dem österreichischen Verfahrensrecht entnommen. .

Veröffentlicht am: 21-06-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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