IDPC verhängt 15.000 Euro Bußgeld gegen Unbekannt
Malta: Der zuständige Mitarbeiter des Unternehmens hatte nicht auf den Widerspruch einer betroffenen Person reagiert, welcher dem Unternehmen untersagte, ihn zu Marketingzwecke weiter zu kontaktieren. Da die Kontaktierung über eine andere als die zur Beschwerde verwendete Adresse war, konnte der interne Mitarbeiter diese nicht genau dem eröffneten Benutzerkonto des Kunden zuordnen und sperrte deshalb die Kontaktierung über die ursprünglich hinterlegte. Dennoch mangelte es an geeigneten Prozessen und Maßnahmen, um derartige Sachverhalte schnell zu beheben. Auch kooperierte das Unternehmen erst mit großer zeitlicher Verzögerung mit der Aufsichtsbehörde. .
Veröffentlicht am: 30-06-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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